Umzugskosten steuerlich absetzen 2025: So holen Sie sich bares Geld zurück

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Ein Umzug kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern oft auch hunderte bis zu mehrere tausend Euro. Doch was viele nicht wissen: Sie können Umzugskosten steuerlich absetzen – zumindest, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für Arbeitnehmerinnen, Selbstständige und Unternehmen gleichermaßen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie das Maximum für sich oder Ihr Unternehmen herausholen. Und warum ein durchdachter Umzug – mit den richtigen Partnern – bares Geld sparen kann. Sie erhalten nicht nur Tipps zu den absetzbaren Positionen, sondern auch wertvolle Hinweise zur Dokumentation, Pauschalen, und typischen Fallstricken, die bares Geld kosten können, wenn man sie übersieht.

Umzugskosten steuerlich absetzen: Voraussetzungen, die Sie kennen müssen

Damit Sie Umzugskosten steuerlich absetzen können, braucht es mehr als bloß eine neue Adresse. Entscheidend ist der berufliche oder betriebliche Anlass des Umzugs. Ohne nachvollziehbare berufliche Notwendigkeit verweigert das Finanzamt den Steuervorteil. Umso wichtiger ist es, die Voraussetzungen genau zu prüfen und sauber zu dokumentieren. Dazu gehören neben klaren Belegen auch nachvollziehbare Gründe, wie etwa die Unzumutbarkeit des bisherigen Arbeitswegs oder die Notwendigkeit, eine neue Position zu übernehmen.

Beruflich bedingter Umzug: Wann Umzugskosten steuerlich absetzbar sind

Ein Umzug ist steuerlich relevant, wenn er unmittelbar mit dem Job zusammenhängt. Das kann z. B. der Fall sein bei:

  • einer neuen Arbeitsstelle in einer anderen Stadt
  • einer Versetzung innerhalb Österreichs
  • dem Wiedereinstieg nach Auslandstätigkeit
  • einem Arbeitsweg, der durch den Umzug wesentlich verkürzt wird

 

Wichtig: Die neue Wohnung muss näher an der Arbeitsstätte liegen, und die Verlagerung muss wirtschaftlich sinnvoll erscheinen. Bei Unklarheit empfiehlt sich die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die berufliche Notwendigkeit – ein einfacher, aber entscheidender Nachweis.

Selbständige und Unternehmen: Betrieblich veranlasste Umzüge absetzen

Für Selbständige gilt: Wer aus Geschäftsgründen in neue Büros, Ateliers oder Betriebsstätten übersiedelt, kann viele Umzugskosten steuerlich absetzen. Dazu zählen etwa:

  • Transport- und Verpackungskosten
  • Maklergebühren für das neue Objekt
  • Kosten für Einrichtung und Installation
  • doppelte Mieten

 

Diese Ausgaben werden als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung angesetzt. Für Unternehmen bietet sich zusätzlich die Möglichkeit, Kosten für den Mitarbeiterumzug zu übernehmen und diese als Personalaufwand geltend zu machen. Auch IT-Umstellungen oder betriebsinterne Kommunikation rund um den Standortwechsel können steuerlich relevant sein.

Dokumentationspflicht: Ohne Belege keine steuerliche Absetzbarkeit

Damit Sie Ihre Umzugskosten steuerlich absetzen können, brauchen Sie Belege – am besten lückenlos. Dazu zählen:

  • Rechnungen für Umzugsfirmen und Transportdienste
  • Quittungen für Packmaterial oder Lagerkosten
  • Verträge zur Wohnungsaufgabe und Neuanmietung

 

Bargeldzahlungen sollten Sie vermeiden. Eine Überweisung oder Kartenzahlung liefert den besseren Nachweis. Zusätzlich sollten Sie auch E-Mail-Korrespondenzen oder Arbeitgeberbestätigungen archivieren – sie können im Zweifel als ergänzender Nachweis dienen.

Umzugskosten steuerlich absetzen in Österreich: Diese Ausgaben können Sie geltend machen

Nicht jede Auslage rund um den Umzug ist steuerlich absetzbar. Wer den Überblick behalten will, sollte frühzeitig unterscheiden, was das Finanzamt akzeptiert – und was nicht. Neben den klassischen Transport- und Mietkosten lohnt sich ein genauer Blick auf selten beachtete Positionen wie Fahrtkosten zur Wohnungssuche oder beruflich bedingte Zwischenunterkünfte.

Welche Umzugskosten steuerlich absetzbar sind

Folgende Ausgaben erkennt das Finanzamt bei beruflicher Veranlassung in der Regel an:

  • Transport des Hausrats (inkl. Umzugsunternehmen)
  • eigene Reisekosten zur Wohnungsbesichtigung und zum Umzug
  • Maklergebühren für die neue Mietwohnung
  • doppelte Mietzahlungen (z. B. bei Überschneidung)
  • Kosten für den Auf- und Abbau von Möbeln durch Fachpersonal
  • Übernachtungskosten (z. B. bei Wohnungsbesichtigung oder Zwischenunterkunft)

 

Besonders effektiv: Die Kombination mehrerer abzugsfähiger Positionen – so schöpfen Sie den möglichen Steuerbonus vollständig aus. Vergessen Sie nicht: Auch Kilometerpauschalen oder Verpflegungskosten können in Einzelfällen berücksichtigt werden.

Welche Umzugskosten steuerlich nicht absetzbar sind

Nicht abzugsfähig sind hingegen:

  • neue Möbel und Einrichtung
  • Wohnungsablösen oder Abstandszahlungen
  • Renovierungskosten der neuen Wohnung
  • Maklergebühren beim Kauf von Eigentum
  • Reinigungs- oder Schönheitsreparaturen

 

Diese Posten gelten als privat veranlasst und können nicht geltend gemacht werden – auch wenn sie im Zuge des Umzugs entstehen. Wer dennoch versucht, diese Kosten geltend zu machen, riskiert Nachfragen oder sogar die komplette Aberkennung der Werbungskosten durch das Finanzamt.

Doppelte Haushaltsführung: Sonderfall mit Sparpotenzial

Wer berufsbedingt zwei Wohnsitze führen muss, etwa weil der Hauptwohnsitz bei der Familie bleibt, kann eine sogenannte doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Dabei sind zusätzliche Kosten wie:

  • Zweitmiete
  • Heimfahrten
  • Verpflegungsmehraufwand absetzbar, wenn die Voraussetzungen stimmen. Gerade in Wien und NÖ kommt dieser Fall häufig vor. Die maximale Dauer der steuerlichen Anerkennung ist meist auf zwei Jahre begrenzt – regelmäßige Prüfung ist daher empfehlenswert.

Umzugskosten steuerlich absetzen 2025: So gehen Sie konkret vor

Ein steuerlich wirksamer Umzug beginnt mit kluger Planung. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, den Prozess transparent und korrekt umzusetzen – damit das Finanzamt mitspielt. Wer frühzeitig plant, kann potenzielle Konflikte mit dem Finanzamt vermeiden und seine Rückerstattung deutlich erhöhen.

Schritt 1: Steuerliche Relevanz des Umzugs prüfen

Nicht jeder Umzug ist automatisch absetzbar. Klären Sie mit einem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt, ob die berufliche Veranlassung gegeben ist. Ein neuer Job, eine Versetzung oder eine erhebliche Fahrtzeitverkürzung zählen zu den häufigsten Gründen. Auch ein Rückumzug nach Auslandstätigkeit oder der Umzug bei Aufnahme einer erstmaligen Beschäftigung gelten.

Schritt 2: Umzugskosten strukturiert erfassen

Sammeln Sie alle Rechnungen, Quittungen und Verträge in einer Mappe. Dokumentieren Sie den gesamten Ablauf: von der Kündigung der alten Wohnung bis zum Einzug in die neue. Nutzen Sie Checklisten und digitale Tools, um nichts zu vergessen. Ein Fotoprotokoll der Möbel und Räume vor und nach dem Umzug kann ebenfalls hilfreich sein.

Schritt 3: Eintrag in der Steuererklärung korrekt vornehmen

In Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (FinanzOnline) geben Sie die Umzugskosten unter „Werbungskosten“ an. Unternehmer erfassen die Aufwendungen in der Betriebsausgaben-Position der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz. Bei Bedarf können Pauschalen angesetzt werden, etwa 764 Euro für Ledige oder 1.528 Euro für Verheiratete. Denken Sie daran, auch bei Nutzung der Pauschale Belege zu sammeln, falls Nachweise eingefordert werden.

Welche Umzugskosten steuerlich absetzbar sind

Pauschalen & Grenzwerte 2025: Was Sie steuerfrei geltend machen können

Ledige Arbeitnehmer

Pauschale (maximal)
764 €
  • Gilt bei beruflich bedingtem Umzug

Verheiratete Arbeitnehmer

Pauschale (maximal)
1.528 €
  • Beide müssen den Umzug aus beruflichen Gründen vollziehen

Selbstständige

Keine Pauschale
  • Nur tatsächliche, belegbare Betriebsausgaben absetzbar

Unternehmen

Keine Pauschale
  • Geltendmachung über Buchhaltung und Betriebsausgaben möglich

Umzugskosten steuerlich absetzen lohnt sich – vor allem mit den richtigen Partnern

Die Möglichkeit, Umzugskosten steuerlich abzusetzen, ist für viele Menschen ein echter Lichtblick – gerade bei berufsbedingten Ortswechseln. Doch ohne Planung, Nachweise und Kenntnis der Voraussetzungen bleibt dieser Vorteil oft ungenutzt. Darum ist es klug, nicht nur den Umzug selbst, sondern auch den steuerlichen Aspekt aktiv anzugehen.

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