Ein Umzug kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern oft auch hunderte bis zu mehrere tausend Euro. Doch was viele nicht wissen: Sie können Umzugskosten steuerlich absetzen – zumindest, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für Arbeitnehmerinnen, Selbstständige und Unternehmen gleichermaßen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie das Maximum für sich oder Ihr Unternehmen herausholen. Und warum ein durchdachter Umzug – mit den richtigen Partnern – bares Geld sparen kann. Sie erhalten nicht nur Tipps zu den absetzbaren Positionen, sondern auch wertvolle Hinweise zur Dokumentation, Pauschalen, und typischen Fallstricken, die bares Geld kosten können, wenn man sie übersieht.
Umzugskosten steuerlich absetzen: Voraussetzungen, die Sie kennen müssen
Beruflich bedingter Umzug: Wann Umzugskosten steuerlich absetzbar sind
Ein Umzug ist steuerlich relevant, wenn er unmittelbar mit dem Job zusammenhängt. Das kann z. B. der Fall sein bei:
- einer neuen Arbeitsstelle in einer anderen Stadt
- einer Versetzung innerhalb Österreichs
- dem Wiedereinstieg nach Auslandstätigkeit
- einem Arbeitsweg, der durch den Umzug wesentlich verkürzt wird
Wichtig: Die neue Wohnung muss näher an der Arbeitsstätte liegen, und die Verlagerung muss wirtschaftlich sinnvoll erscheinen. Bei Unklarheit empfiehlt sich die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die berufliche Notwendigkeit – ein einfacher, aber entscheidender Nachweis.
Selbständige und Unternehmen: Betrieblich veranlasste Umzüge absetzen
Für Selbständige gilt: Wer aus Geschäftsgründen in neue Büros, Ateliers oder Betriebsstätten übersiedelt, kann viele Umzugskosten steuerlich absetzen. Dazu zählen etwa:
- Transport- und Verpackungskosten
- Maklergebühren für das neue Objekt
- Kosten für Einrichtung und Installation
- doppelte Mieten
Diese Ausgaben werden als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung angesetzt. Für Unternehmen bietet sich zusätzlich die Möglichkeit, Kosten für den Mitarbeiterumzug zu übernehmen und diese als Personalaufwand geltend zu machen. Auch IT-Umstellungen oder betriebsinterne Kommunikation rund um den Standortwechsel können steuerlich relevant sein.
Dokumentationspflicht: Ohne Belege keine steuerliche Absetzbarkeit
Damit Sie Ihre Umzugskosten steuerlich absetzen können, brauchen Sie Belege – am besten lückenlos. Dazu zählen:
- Rechnungen für Umzugsfirmen und Transportdienste
- Quittungen für Packmaterial oder Lagerkosten
- Verträge zur Wohnungsaufgabe und Neuanmietung
Bargeldzahlungen sollten Sie vermeiden. Eine Überweisung oder Kartenzahlung liefert den besseren Nachweis. Zusätzlich sollten Sie auch E-Mail-Korrespondenzen oder Arbeitgeberbestätigungen archivieren – sie können im Zweifel als ergänzender Nachweis dienen.
Umzugskosten steuerlich absetzen in Österreich: Diese Ausgaben können Sie geltend machen
Welche Umzugskosten steuerlich absetzbar sind
Folgende Ausgaben erkennt das Finanzamt bei beruflicher Veranlassung in der Regel an:
- Transport des Hausrats (inkl. Umzugsunternehmen)
- eigene Reisekosten zur Wohnungsbesichtigung und zum Umzug
- Maklergebühren für die neue Mietwohnung
- doppelte Mietzahlungen (z. B. bei Überschneidung)
- Kosten für den Auf- und Abbau von Möbeln durch Fachpersonal
- Übernachtungskosten (z. B. bei Wohnungsbesichtigung oder Zwischenunterkunft)
Besonders effektiv: Die Kombination mehrerer abzugsfähiger Positionen – so schöpfen Sie den möglichen Steuerbonus vollständig aus. Vergessen Sie nicht: Auch Kilometerpauschalen oder Verpflegungskosten können in Einzelfällen berücksichtigt werden.
Welche Umzugskosten steuerlich nicht absetzbar sind
Nicht abzugsfähig sind hingegen:
- neue Möbel und Einrichtung
- Wohnungsablösen oder Abstandszahlungen
- Renovierungskosten der neuen Wohnung
- Maklergebühren beim Kauf von Eigentum
- Reinigungs- oder Schönheitsreparaturen
Diese Posten gelten als privat veranlasst und können nicht geltend gemacht werden – auch wenn sie im Zuge des Umzugs entstehen. Wer dennoch versucht, diese Kosten geltend zu machen, riskiert Nachfragen oder sogar die komplette Aberkennung der Werbungskosten durch das Finanzamt.
Doppelte Haushaltsführung: Sonderfall mit Sparpotenzial
Wer berufsbedingt zwei Wohnsitze führen muss, etwa weil der Hauptwohnsitz bei der Familie bleibt, kann eine sogenannte doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Dabei sind zusätzliche Kosten wie:
- Zweitmiete
- Heimfahrten
- Verpflegungsmehraufwand absetzbar, wenn die Voraussetzungen stimmen. Gerade in Wien und NÖ kommt dieser Fall häufig vor. Die maximale Dauer der steuerlichen Anerkennung ist meist auf zwei Jahre begrenzt – regelmäßige Prüfung ist daher empfehlenswert.
Umzugskosten steuerlich absetzen 2025: So gehen Sie konkret vor
Ein steuerlich wirksamer Umzug beginnt mit kluger Planung. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, den Prozess transparent und korrekt umzusetzen – damit das Finanzamt mitspielt. Wer frühzeitig plant, kann potenzielle Konflikte mit dem Finanzamt vermeiden und seine Rückerstattung deutlich erhöhen.
Schritt 1: Steuerliche Relevanz des Umzugs prüfen
Schritt 2: Umzugskosten strukturiert erfassen
Schritt 3: Eintrag in der Steuererklärung korrekt vornehmen
Welche Umzugskosten steuerlich absetzbar sind
- Transport des Hausrats (Bei beruflicher Veranlassung)
- Reisekosten zur Wohnungsbesichtigung (Max. 4 Tage, nur bei berufsbedingtem Umzug)
- Maklergebühren (neue Mietwohnung, gilt nicht für Eigentum)
- Doppelte Miete während Kündigungsfrist (Bei zeitlicher Überschneidung von Mietverträgen)
- Auf- und Abbau von Möbeln (Fachpersonal, Handwerkerrechnung notwendig)
- Neue Möbel und Einrichtung (Gilt als private Anschaffung)
- Renovierungskosten der neuen Wohnung (Ausgenommen sind beruflich genutzte Räume bei Selbständigen)
- Wohnungsablösen / Abstandszahlungen (Nicht steuerlich berücksichtigungsfähig)
Pauschalen & Grenzwerte 2025: Was Sie steuerfrei geltend machen können
Ledige Arbeitnehmer
Pauschale (maximal)-
Gilt bei beruflich bedingtem Umzug
Verheiratete Arbeitnehmer
Pauschale (maximal)-
Beide müssen den Umzug aus beruflichen Gründen vollziehen
Selbstständige
Keine Pauschale-
Nur tatsächliche, belegbare Betriebsausgaben absetzbar
Unternehmen
Keine Pauschale-
Geltendmachung über Buchhaltung und Betriebsausgaben möglich
Umzugskosten steuerlich absetzen lohnt sich – vor allem mit den richtigen Partnern
Die Möglichkeit, Umzugskosten steuerlich abzusetzen, ist für viele Menschen ein echter Lichtblick – gerade bei berufsbedingten Ortswechseln. Doch ohne Planung, Nachweise und Kenntnis der Voraussetzungen bleibt dieser Vorteil oft ungenutzt. Darum ist es klug, nicht nur den Umzug selbst, sondern auch den steuerlichen Aspekt aktiv anzugehen.
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